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Das Erleben eines Blitzeinschlags während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes in einer Entfernung von ca. 150 Metern mit der Folge eines Schocks und einer posttraumatischen Belastungsstörung kann einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Der Kläger war Flugzeugabfertiger auf dem Stuttgarter Flughafen und mit der Fäkalienentsorgung an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt, als in einer Entfernung von ca. 150 Metern ein Blitz in einen Mast einschlug und unter erheblicher Geräuschentwicklung Gesteinsbrocken aus dem Beton gelöst und durch die Luft geschleudert wurden. Der Kläger erlitt nach den ärztlichen Feststellungen einen Schock und entwickelte in der Folge Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Kammer hat entschieden, dass dieses Ereignis einen Arbeitsunfall darstellt, der als psychischen Gesundheitserstschaden einen Schock und in der weiteren Folge eine Posttraumatische Belastungsstörung beim Kläger hervorgerufen hat. Dem Kläger wurde eine Verletztenrente zugesprochen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2013
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 16450
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