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Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls zog 2013 aus einer Obdachlosenunterkunft, in der er wegen Räumung seiner vorherigen Wohnung für wenige Monate wohnte, in eine neue Wohnung. Er beantragte bei der Beklagten die Kosten für die Anschaffung neuer Rollos/
Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass Hilfebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung von Sichtschutz bzw. Verdunklung nach einem Umzug in eine neue Wohnung haben, wenn wie hier keine
Weiter ermögliche das Gesetz, dass die Unterstützung in Form von Pauschalen gewährt werde. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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