kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn bei einem ALG-II-Empfänger nach einem Umzug die Gardinen aus der früheren Wohnung nicht mehr passen oder er gar zuvor gar keine hatte, muss die zuständige Hartz-IV-Behörde (Arge/Jobcenter) die Anschaffung neuer Gardinen bezahlen. Dies hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall zog ein Hartz-IV-Empfänger (Antragsteller) in eine neue Wohnung um. Die Arge lehnte einen Antrag auf Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung ab. Der Antragsteller beantragte u. a. die Übernahme von Kosten für die Anschaffung einer Gardine, weil die Nachbarn der gegenüberliegenden Häuser in seine Wohnung einsehen könnten. Da die Arge die Übernahme der Kosten verweigerte, stellte der Antragsteller bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Das Gericht gab dem Antrag statt. Die Arge müsse die Kosten für die Anschaffung der
Zur Erstausstattung zählten alle Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien und dem hilfebedürftigen ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass auch die Anschaffung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Muenster_S-5-AS-5507-ER_Hartz-IV-Gardinen-sind-Erstausstattung-fuer-Wohnung~N5431
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 5431
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.