wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 08.06.2017
S 19 KR 4631/15 -

Krankenkasse muss Kosten für ambulante Prostata­krebs­behandlung durch irreversible Elektroporation nicht übernehmen

Behandlung ist nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Prostata­krebs­behandlung durch irreversible Elektroporation (IRE) nicht übernehmen muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits begehrte die Erstattung der Kosten einer ambulanten Prostatakrebsbehandlung durch irreversible Elektroporation (IRE).

Für Behandlung stehen andere anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Methoden zur Verfügung

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Die (ambulante) IRE-Behandlung des Prostatakarzinoms sei vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht umfasst. Die Krankenkassen müssten ihren Mitgliedern die für die Beschaffung dieser Behandlung als privatärztliche Leistung entstehenden Kosten daher nicht erstatten. Es stünden allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlungsmethoden, wie die der Bestrahlung sowie der Prostataektomie, zur Verfügung. Dies gelte auch für den Fall, dass bei dem Kläger bereits eine Bestrahlung der Prostata vorgenommen wurde. Eine Prostataektomie könne noch durchgeführt werden. Dabei sei unbeachtlich, dass diese aufgrund der möglichen Nebenwirkungen vom Kläger nicht gewünscht sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2017
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-19-KR-463115_Krankenkasse-muss-Kosten-fuer-ambulante-Prostatakrebsbehandlung-durch-irreversible-Elektroporation-nicht-uebernehmen.news24787.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24787 Dokument-Nr. 24787

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.