wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 07.05.2019
S 18 AS 2628/18 -

Zulässige Klage setzt ladungsfähige Anschrift des Rechtsuchenden zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraus

Zustellungsfähige Anschrift dient zweifelsfreier Identifizierung und rechtswirksamer Zustellungen gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine zulässige Klage im Regelfall erfordert, dass dem angerufenen Gericht eine ladungsfähige Anschrift des Rechtsuchenden genannt wird. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift muss jedenfalls zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrten die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Bei Klageerhebung gaben sie eine ladungsfähige Anschrift an. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens sind die Kläger unbekannt ins Ausland verzogen. Weder über die Beklagte noch über das Einwohnermeldeamt konnte das Gericht eine aktuelle Anschrift der Kläger ermitteln.

SG bejaht Notwendigkeit einer ladungsfähigen Anschrift zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage in der Folge als unzulässig ab. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift müsse grundsätzlich jedenfalls zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen. Die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift diene einerseits der zweifelsfreien Identifizierung des Klägers, andererseits dazu, rechtswirksame Zustellungen gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen bewirken zu können. Schließlich sprächen Gründe des Kostenrechts für das Erfordernis, dem Gericht eine Anschrift zu nennen. Das sozialgerichtliche Verfahren sei zwar für eine natürliche Person grundsätzlich kostenfrei und in der Regel auch nicht mit der Pflicht zur Erstattung außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners verbunden. Als Ausnahme vom Grundsatz der Kostenfreiheit könnten jedoch nach § 192 SGG einem uneinsichtigen Rechtsuchenden die durch das Betreiben eines aussichtslosen Rechtsstreits entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Dieses Mittel liefe leer, wenn die Vollstreckung der auf dieser Grundlage festgesetzten Kosten gefährdet wäre, nur weil der Rechtsuchende sich durch bloßes Verschweigen seiner Anschrift der Durchsetzung einer ihn treffenden Kostenlast entziehen könnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2020
Quelle: Sozialgericht Stuttgart, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-18-AS-262818_Zulaessige-Klage-setzt-ladungsfaehige-Anschrift-des-Rechtsuchenden-zum-Zeitpunkt-der-gerichtlichen-Entscheidung-voraus~N28825

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28825 Dokument-Nr. 28825

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.