wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2011
S 15 AL 3697/11 -

Unterhaltsbeihilfeanspruch für Referendare erst ab Bestehen der zweiten Staatsprüfung

Referendar fordert erfolglos Unterhaltsbeihilfeleistung noch vor Bestehen der zweiten Staatsprüfung

Der Arbeitslosengeldanspruch eines ehemaligen Referendars ruht im Monat des erfolgreichen Bestehens der zweiten Staatsprüfung bei Erhalt der vollen Unterhaltsbeihilfe. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls beendete am 11. April 2011 den juristischen Vorbereitungsdienst der Eröffnung über das Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens. Gemäß der Regelung im Landesbesoldungsgesetz erhielt er die zuvor bezogene Unterhaltsbeihilfe auch für den gesamten Monat April 2011. Die vom Kläger mit dem Ziel erhobene Klage, Arbeitslosengeld entgegen dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit nicht erst ab dem 1. Mai 2011, sondern bereits ab dem 12. April 2011 zu erhalten, blieb ohne Erfolg.

Arbeitslosengeldanspruch ruhte im streitigen Zeitraum

Das Sozialgericht Stuttgart stellte fest, dass entgegen der Auffassung des Klägers sein Arbeitslosengeldanspruch im streitigen Zeitraum geruht habe, weil es sich bei den gesamten für den Monat April 2011 erhaltenen Bezügen um Einnahmen aus einer Beschäftigung gehandelt habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Stuttgart_S-15-AL-369711_Unterhaltsbeihilfeanspruch-fuer-Referendare-erst-ab-Bestehen-der-zweiten-Staatspruefung~N14004

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14004 Dokument-Nr. 14004

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.