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Wer wegen einer in der Kindheit erlittenen Schädigung in späteren Jahren in Mitbestimmungsgremien am Arbeitsplatz mitwirkt und sich dann als freigestellter Betriebsrat gemobbt sieht, kann psychische Schäden hieraus nicht erfolgreich als Folge der kindlichen Schädigung geltend machen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem vorliegenden Fall kam der Kläger als Kind im Zweiten Weltkrieg im Gefolge eines alliierten Bombenangriffs zu Schaden. Jahrzehnte später sah sich der Schwerbehinderte Auseinandersetzungen an seinem
Die auf Gewährung einer weitergehenden Kriegsopferrente gerichtete Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Wer wegen einer in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 13961
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