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Wird der öffentliche Straßenraum verlassen, lässt auch eine zeitlich nur geringfügige Unterbrechung eines Weges von und zu der Arbeitsstätte den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz entfallen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Streitfall ging ein Arbeitnehmer zu Fuß von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Er trug seine Arbeits-Sicherheitsschuhe und konsumierte ein Speiseeis. Da er sich die Schaufensterauslage eines Reisebüros ansehen wollte, verließ er den Bürgersteig und ging eine
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Es habe kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 12745
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