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Eine Fahrradtour mit ein paar Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im Juni 2001 nahm die Angestellte eines Fördervereins einer Schule in Gießen an einer längeren Fahrradtour mit neun Lehrerinnen und Lehrern teil. Bei einem
So haben es jetzt auch die Darmstädter Richter beurteilt. Zwar umfasse die versicherte Tätigkeit auch die Teilnahme an
Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung liege ebenfalls nicht vor. Aufgrund der konditionellen Fähigkeiten hätten nur wenige der insgesamt 70 Lehrkräfte an der Fahrradtour teilnehmen können. Die Veranstaltung sei somit von ihrer Programmgestaltung her nicht geeignet gewesen, zur Förderung der Gemeinschaftsgestaltung beizutragen. Soweit die private Freizeitgestaltung - wie im vorliegenden Falle - im Vordergrund stehe, mache eine Anerkennung als Arbeitsunfall zudem eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich und dehne die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/08 des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.07.2008
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Dokument-Nr. 6360
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