wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2013
S 13 R 3851/12 -

Griechin hat nach Rückkehr ins Heimatland und dortiger Erziehung ihrer Kinder keinen Anspruch auf Mütterrente

Erziehungs­leistungen wurden außerhalb des Bundesgebiets erbracht

Wer seine Kinder nicht in Deutschland erzogen hat, hat mangels anerkennungsfähiger Kinder­erziehungs­zeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente. Dabei steht nicht die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter (hier: griechische Staatsangehörige) entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erziehungsleistung erbracht wird (hier: Griechenland).

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete vor Jahrzehnten nur kurze Zeit in Deutschland und kehrte dann ins Herkunftsland Griechenland zurück. Dort wurde sie Mutter zweier Kinder, die sie ausschließlich dort erzog. Im Hinblick auf noch nicht erstattete Versicherungszeiten machte sie nach Erreichen der Altersgrenze die Gewährung einer Altersrente geltend und führte zum Erreichen von deren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch noch festzustellende Zeiten der Kindererziehung in Griechenland an.

SG verneint Anspruch auf Mütterrente mangels anerkennungsfähiger Kindererziehungszeiten

Eine hierauf gerichtet Klage wurde vom Sozialgericht Stuttgart abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Frau mangels anerkennungsfähiger Kindererziehungszeiten keinen Anspruch auf die so genannte Mütterrente, da ihre Kinder nicht in Deutschlang aufgezogen wurden. Dabei steht nicht die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter entgegen, sondern der Ort außerhalb des Bundesgebiets, an dem die Erziehungsleistung erbracht wurde.

Nationalem Gesetzgeber steht rentenrechtliche Begrenzung des Personenkreis zu

Auch aus europäischem Recht lässt sich nach Auffassung des Gerichts nichts anderes herleiten, denn dem nationalen Gesetzgeber steht bei Beachtung der Vorgaben des EU-Rechts weiterhin eine rentenrechtliche Begrenzung des Personenkreis für anerkennungsfähige Kindererziehungszeiten zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-13-R-385112_Griechin-hat-nach-Rueckkehr-ins-Heimatland-und-dortiger-Erziehung-ihrer-Kinder-keinen-Anspruch-auf-Muetterrente.news18827.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18827 Dokument-Nr. 18827

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.