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Das von einem Vater für seine Kinder gezahlte Schulgeld zum Besuch einer Privatschule ist beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So lautet ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Speyer.
Für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2007 bewilligte die Beklagte der Klägerin, einer alleinerziehenden Mutter, und ihren zwei Söhnen zunächst monatliche Leistungen in Höhe von 329,08 EUR. Die beiden Söhne besuchen seit August bzw. September 2007 Privatschulen. Nachdem die Beklagte Kenntnis davon erlangt hatte, dass das zu zahlende
Diese Auffassung teilten die Speyerer Sozialrichter nicht. Wenn schon vom Schüler-BAföG zu zahlendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Speyer vom 28.11.2008
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Dokument-Nr. 7062
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