wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Münster, Urteil vom 17.01.2014
S 6 P 166/13 -

Zuschlag für Pflegeleistungen auch in familiärer Wohngruppe möglich

In einer ambulant betreuten Wohngruppe haben Pflegebedürftige Anspruch auf pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich

Seit dem 01.11.2012 haben Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung leben und Leistungen bei häuslicher Pflege für eine im Haushalt tätige Pflegekraft erhalten, einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn das gemeinschaftliche Wohnen dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung dient. Dies entschied das Sozialgericht Münster.

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist der Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung auch dann erfüllt, wenn pflegebedürftige Eltern und ein pflegebedürftiges Kind in einem Familienverbund leben und Leistungen der häuslichen Pflege durch die ebenfalls im Haushalt lebende Schwiegertochter erbracht werden. Die im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands der Pflegekassen vertretene Auffassung, dass bei einem Zusammenleben innerhalb eines Familienverbunds generell nicht der Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung angenommen werden könne, hielt die Kammer nicht mit dem in Art. 6 Abs. 1 GG statuierten besonderen Schutz von Ehe und Familie und dem Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Sozialgericht Münster/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Muenster_S-6-P-16613_Zuschlag-fuer-Pflegeleistungen-auch-in-familiaerer-Wohngruppe-moeglich.news17682.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17682 Dokument-Nr. 17682

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.