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Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte. Dies hat das SG München kürzlich so entschieden (Urteil vom 17.06.2020, S 7 KR 1719/19).
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitnehmer hatte sich an einem Montag um eine erneute
Das Sozialgericht München ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die unzureichende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2020
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28929
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