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Hilfsbedürftige Schüler die eine Lese- und Rechtsschreibschwäche haben, müssen die Kosten für eine entsprechende Therapie nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern können diese über das Hartz IV- Bildungspaket vom Jobcenter bezahlt bekommen. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall leidet die 12-jährige Antragstellerin aus Marburg unter einer Lese- und Rechtsschreibschwäche. Sie wird seit der 1. Klasse von der Schule gefördert. Trotzdem konnte sie das Leistungsniveau ihrer Klassenkameraden noch nicht erreichen. Seit dem Jahr 2011 erhält sie eine besondere
Im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Sozialgericht Marburg bekam die Antragstellerin jedoch Recht. Die zuständige Marburger Richterin begründete den Beschluss damit, dass eine Lese- und Rechtschreibschwäche sich massiv auf das Bildungsniveau und damit auch auf die Berufschancen auswirke, wenn sie unbehandelt bleibe. Lesen und Schreiben seien elementare Fähigkeiten, die jeder
Eine Ablehnung der Leistungen sei nur dann möglich, wenn
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2012
Quelle: Sozialgericht Marburg/ra-online
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Dokument-Nr. 14549
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