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Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden verfassungskonformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines 15-jährigen Schülers im Februar 2019 beim
Das Sozialgericht Mainz entschied im Eilrechtsverfahren zu Gunsten des Schülers. Das
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2019
Quelle: Sozialgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28119
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