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Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Schulkind, das SGB II-Leistungen bezieht, keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines internetfähigen PC durch das Jobcenter hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine
Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass ein
Mit dem Argument der dauerhaften Nutzung könne man praktisch jede einmalige Anschaffung zu einem laufenden Bedarf erklären. Eine klare Grenzziehung zwischen einmaligem und laufendem Bedarf wäre nicht mehr möglich. Eine analoge Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II komme deswegen nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber für die Schließung von Deckungslücken im Bereich einmaliger Bedarfe ausdrücklich eine Lösung vorgesehen habe: nämlich die Gewährung eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II. Über einen Anspruch auf Gewährung eines Darlehens, den das Gericht in Konstellationen wie der vorliegenden grundsätzlich für gegeben hält, war nicht zu entscheiden, denn die Klägerin hatte einen entsprechenden Antrag ausdrücklich nicht gestellt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2019
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27928
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