wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 19.12.2012
S 13 R 526/09 -

Anspruch auf Halbwaisenrente für Stiefkinder bei Haushaltsgemeinschaft

Haushaltsaufnahme ist für Halbwaisenrente maßgeblich nicht polizeilich gemeldete Adresse des Vaters

Ein minderjähriges Kind hat nach dem Tod seines Stiefvaters auch dann einen Anspruch auf Waisenrentet, wenn sich der Vater zwar polizeilich umgemeldet hat, anschließend aber weiterhin mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies hat das Sozialgericht Main entschieden.

Das Sozialgericht Mainz hatte in einer mündlichen Verhandlung am 17.12.2012 zu klären, ob eine aus dem Landkreis Bad Kreuznach stammende minderjährige Klägerin nach dem Tod ihres Stiefvaters einen Anspruch auf eine sog. Halbwaisenrente besitzt (Az.: S 13 R 526/09). Hierfür hätte sie nach den entsprechenden Vorschriften des SGB VI zum Zeitpunkt des Todes des Stiefvaters in dessen Haushalt aufgenommen sein müssen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte dies angezweifelt, weil sich der Stiefvater vor seinem Tod polizeilich aus der Wohnung, in der er gemeinsam mit der Klägerin und deren Mutter gelebt hatte, ab- und unter der Adresse seiner Eltern neu angemeldet hatte. Daher war ein ablehnender Bescheid erlassen worden, dem die Klägerin jedoch mit der Begründung entgegengetreten war, dass es sich bei dieser Ummeldung lediglich um eine reine Schuldnerschutzvorkehrung des stark verschuldeten Stiefvaters gehandelt habe.

Das Sozialgericht vernahm einen ehemaligen Geschäftspartners des Stiefvaters und eine Nachbarin als Zeugen, um die Lebensverhältnisse der Familie bis zum Tod des Stiefvaters aufzuklären. Hierbei stellte sich heraus, dass sich der Stiefvater zwar polizeilich umgemeldet hatte, tatsächlich aber bis zuletzt mit seiner Ehefrau und deren leiblicher Tochter – der Klägerin – in einer Familienwohnung gelebt und sich um die Klägerin sowohl materiell als auch in Fürsorge gekümmert hatte. In der mündlichen Verhandlung wiesen die Richter die Beteiligten darauf hin, dass das Bundessozialgericht erst unlängst ausgeführt habe, dass der Gesetzgeber auf die "Haushaltsaufnahme" abstelle, weil er ein Stiefkind im Hinblick auf den Anspruch auf eine Wai-senrente nur dann einem leiblichen Kind gleichstellen will, wenn zwischen dem versicherten Verstorbenen und dem Stiefkind ein elternähnliches/familienhaftes, auf Dauer berechnetes Band begründet worden sei und auch während des letzten Dauerzustandes vor dem Tod des Versicherten noch fortbestand. Die durchgeführte Zeugenvernehmung habe nun ergeben, dass sich die Wohnverhältnisse der Klägerin und ihres Stiefvaters vor dessen Tod nicht verändert hatten. Allein seine polizeiliche Ummeldung ohne einen sich anschließenden auch tatsächlich durchgeführten Umzug, lasse nicht den Schluss zu, dass das "elternähnliche Band" nicht bis zu seinem Tod fortbestanden habe.

Nach diesem Hinweis des Gerichts hielt die Deutsche Rentenversicherung an ihrer ursprünglichen Rechtsauffassung nicht mehr fest und gab ein streitbeendendes Anerkenntnis ab.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2012
Quelle: ra-online, Sozialgericht Mainz (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Mainz_S-13-R-52609_Anspruch-auf-Halbwaisenrente-fuer-Stiefkinder-bei-Haushaltsgemeinschaft~N14941

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14941 Dokument-Nr. 14941

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.