wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 14.03.2013
S 1 R 413/12 -

Kürzere Rentenbeitragszeit für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ist verfassungsgemäß

Stichtagsregelungen bei Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungs­ansprüchen grundsätzlich zulässig

Die derzeit geltenden Vorschriften bezüglich der Anrechnung von Kinder­erziehungs­zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine aus Baumholder stammende Mutter eines vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindes geklagt, der für die Kindererziehung von der Rentenversicherung (nur) ein Jahr als Beitragszeit zuerkannt worden war. Dies hielt sie für verfassungswidrig, weil für ab dem 1. Januar 1992 geborene Kinder drei Jahre je Kind als Beitragszeiten anerkannt werden. Durch die Schlechterstellung der älteren Mütter werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, und nach Ansicht der Klägerin die Erziehungsleistung einer ganzen Generation von Müttern nicht ausreichend gewürdigt.

Gesetzliche Vorschriften sind eindeutig und können nicht im Sinne des Klagebegehrens ausgelegt werden

Das Sozialgericht Mainz hat sich dieser Argumentation nicht angeschlossen und ausgeführt, dass Stichtagsregelungen bei der Einführung oder Erweiterung von Sozialleistungsansprüchen grundsätzlich zulässig seien. Die gesetzlichen Vorschriften seien eindeutig und könnten nicht im Sinne des Klagebegehrens ausgelegt werden. Nur der Gesetzgeber könne eine Änderung herbeiführen. Über eine solche Änderung werde derzeit unter dem Stichwort "Mütterrente" in der Regierungskoalition auch tatsächlich diskutiert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Mainz_S-1-R-41312_Kuerzere-Rentenbeitragszeit-fuer-die-Erziehung-von-vor-1992-geborenen-Kindern-ist-verfassungsgemaess.news15671.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15671 Dokument-Nr. 15671

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.