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Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Bürger geklagt, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet, die, wie ärztlich bescheinigt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Aus diesem Grund möchte er schon jetzt die
Das Sozialgericht Koblenz hält die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2016
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 22382
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