wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016
S 14 KR 760/14 -

Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen

Teilnahme an Kursen ist als Krankenbehandlung einzustufen

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Bürger geklagt, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet, die, wie ärztlich bescheinigt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Aus diesem Grund möchte er schon jetzt die Gebärdensprache erlernen, zumal ihm sein Facharzt bescheinigt hat, dass es wichtig sei, möglichst frühzeitig, noch vor dem Eintreten vollständiger Taubheit, mit der Gebärdensprache vertraut zu werden. Die beklagte Krankenkasse hatte zunächst die Kosten entsprechender Sprachkurse übernommen, sich dann aber geweigert und behauptet, die Gewährung von Sprachkursen gehöre nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

SG bejaht Leistungspflicht der Krankenkasse

Das Sozialgericht Koblenz hält die Krankenkasse jedoch für leistungspflichtig und hat sie deshalb zur Kostenübernahme verurteilt. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung einzustufen, für die die Krankenkassen im Falle medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2016
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Koblenz_S-14-KR-76014_Gesetzliche-Krankenkassen-muessen-bei-Bedarf-Kosten-fuer-Gebaerdensprachkurs-uebernehmen.news22382.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22382 Dokument-Nr. 22382

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.