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Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im Jahr 2009 wurde weltweit vor den Folgen der
Das Sozialgericht Koblenz gab der dagegen gerichteten Klage statt und stützte sich zur Begründung zum einen auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen und zum anderen darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2018
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
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