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Eine Absenkung von Regelleistung und Mehrbedarf für alleinerziehende junge Hilfebedürftige um 100 % im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. "Hartz-Leistungen") ist bei wiederholter Pflichtverletzung im Einzelfall zulässig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die 23 jährige Hilfebedürftige und ihre fünf Jahre alte Tochter bezogen seit November 2006 Grundsicherungsleistungen. Im März 2009 schloss die Hilfebedürftige mit der Arbeitsverwaltung eine Eingliederungsvereinbarung zur Förderung ihrer beruflichen Bildung im bis zu sechsmonatigen Projekt „Neustart mit Kind“. Im Folgenden wurde ihr eine Bildungsmaßnahme von Mai bis einschließlich August 2009 gewährt. Im Juni und Juli 2009 legte die Hilfebedürftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zweimal um Tage verspätet vor. Nachdem die Hilfebedürftige erneut vom 10. bis 14. August 2009 zur Maßnahme – einem
Das Sozialgericht hat den auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Antrag der Hilfebedürftigen abgelehnt. Die Hilfebedürftige habe für die Fehlzeiten im ihr zumutbaren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2009
Quelle: ra-online, SG Karlsruhe
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Dokument-Nr. 8713
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