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Bezeichnet ein Leistungsempfänger eine langjährige Wohnpartnerin gegenüber dem Grundsicherungsträger (Jobcenter) als "Lebensgefährtin", ist davon auszugehen, dass es sich beim Zusammenleben nicht um eine bloße Wohngemeinschaft handelt, sondern um eine so genannte Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die 57 jährige Hilfebedürftige des zugrunde liegenden Streitfalls wohnte 2007 und sodann wieder ab Anfang 2009 zusammen mit W., zuletzt in einer Drei-Zimmer-Wohnung. Beide bezogen zunächst antragsgemäß als
Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage des Hilfebedürftigen abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Maßgeblich für das erkennende Gericht seien zunächst insbesondere die gegenteiligen Angaben des Hilfebedürftigen und W. in den von ihnen selbst ausgefüllten und unterschriebenen Formblattanträgen zur Erlangung von Arbeitslosengeld II gewesen. Danach hätte Zeugin W. den Hilfebedürftigen als die Person angegeben, mit der sie in
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 13803
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