kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Anerkennung eines Arbeitsunfalls nicht daran scheitern muss, dass sich der Tag, an dem eine Verletzung eingetreten ist, nicht mit Sicherheit feststellen lässt. Der Annahme eines Arbeitsunfalls steht ebenfalls nicht entgegen, dass die Verletzung des Betroffenen bei einer willentlich gesteuerten Handlung seiner Arbeit ausgeführt wurde.
Zwischen den Beteiligten des zugrunde liegenden Falls war die Anerkennung eines Ereignisses als
Am 13. und 14. August 2015 war der Kläger für diese Tätigkeit an ein anderes Werk abgeordnet. Hier hatte er für eine Pressepräsentation etwa 25 Fahrzeuge instand zu setzen. Der Kläger und ein weiterer Mitarbeiter mussten deshalb an beiden Tagen je Arbeitsschicht etwa acht Scheiben auswechseln. Am 15. August 2015 bemerkte er nach dem Aufstehen eine Schwellung des gesamten rechten Armes und einen größeren blauen Fleck unterhalb des rechten Schultergelenks. Der von ihm aufgesuchte Arzt diagnostizierte eine Ansatzruptur des kleinen Brustmuskels und der Sehnen und eine Arm-Venen-Thrombose. Die
Die zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte nach medizinischer Beweiserhebung Erfolg. Das Gericht entschied, dass der Kläger entweder am 13. oder am 14. August 2015 einen
Der Annahme eines Arbeitsunfalls stehe nicht entgegen, dass er bei den Schneidevorgängen eine willentlich gesteuerte Handlung ausgeführt habe. Zwar sei dem Begriff "Unfall" die Unfreiwilligkeit der Einwirkung immanent. Zu unterscheiden hiervon seien jedoch Fälle eines gewollten Handelns aufgrund einer ungewollten Einwirkung infolge einer Fehlbelastung oder eines sonstigen überraschenden Moments. Dies gelte auch für äußere Einwirkungen, deren Folgen äußerlich nicht sichtbar seien. Hier hätten sich die Zugbelastungen unmittelbar auf die Brustmuskulatur ausgewirkt und nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens zu dem Riss des kleinen Brustmuskels geführt.
Die Anerkennung als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-1-U-94016_Verletzung-kann-auch-bei-willentlich-gesteuerter-Handlung-zur-Anerkennung-eines-Arbeitsunfalls-fuehren~N26034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26034
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.