wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.03.2013
S 1 SO 427/13 -

Volljähriger Heimbewohner hat keinen Anspruch auf monatlich 130 Euro aus Mitteln der Sozialhilfe zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts

Regelbedarfsstufe vom Gesetzgeber nicht verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt

Ein Hilfeempfänger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und vollstationär in einem Heim untergebracht ist, hat gegen den Sozialhilfeträger keinen Anspruch auf Gewährung eines monatlichen Barbetrages von 130 Euro zur Deckung seines "weiteren notwendigen Lebensunterhalts". Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein Hilfeempfänger Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageverfahrens gegen den Sozialhilfeträger, von dem er Gewährung eines monatlichen Barbetrages in Höhe von130 Euro zur Deckung seines „weiteren notwendigen Lebensunterhalts“ verlangte. Der Kläger hat das 18. Lebensjahr vollendet und ist vollstationär in einem Heim untergebracht.

Hilfeempfänger hat für Deckung des "weiteren persönlichen Lebensunterhalts" Anspruch auf 27 % der Regelbedarfsstufe 1

Das Sozialgericht Karlsruhe lehnte den Antrag ab und verneint einen Anspruch auf Gewährung des genannten monatlichen Barbetrages. Vielmehr belaufe sich dieser Betrag gemäß dem Gesetzeswortlaut auf eine Höhe von mindestens 27 % der Regelbedarfsstufe 1, im Jahr 2012 mithin auf 100,98 Euro, so das Gericht. Die Regelbedarfsstufe 1 habe der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 nicht verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt, was das Bundessozialgericht bereits in zwei Urteilen vom 12. Juli 2012 bestätigt habe.

Bedarf wird teilweise bereits durch Pflegeheim gedeckt

Im Übrigen sei zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, deren Deckung der Barbetrag diene, bei vollstationär und dauerhaft in Pflegeeinrichtungen untergebrachten Hilfeempfängern nicht in gleicher Höhe und vollständig anfalle wie bei Hilfeempfänger mit eigenem Haushalt, weil diese Bedarfe teilweise auch durch die Pflegeeinrichtung selbst gedeckt würden.

Berufen auf Urteil des BVerfG für Anspruch auf 130 Euro für Asylbewerber zur Deckung persönlicher Bedürfnisse nicht möglich

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom 18. Juli 2012, derzufolge Personen, die der Regelbedarfsstufe 1 zuzuordnen seien, unabhängig vom Bezug vorrangiger Sachleistungen oder sonstiger Geldleistungen einen Anspruch auf einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens in Höhe von 130 Euro hätten, könne der Kläger ebenfalls nichts für sich herleiten. Denn er gehöre nicht zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis des AsylbLG. Er habe zudem weder vorgetragen noch ergebe sich hierfür beim derzeitigen Sach- und Streitstand ein Anhalt dafür, dass der ihm vom Hilfeträger gewährte Barbetrag zur Deckung seiner persönlichen Bedürfnisse nicht ausgereicht habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-1-SO-42713_Volljaehriger-Heimbewohner-hat-keinen-Anspruch-auf-monatlich-130-Euro-aus-Mitteln-der-Sozialhilfe-zur-Deckung-des-notwendigen-Lebensunterhalts~N15583

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15583 Dokument-Nr. 15583

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.