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Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses auf dem Konto des Hilfeempfängers in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen, soweit dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig entfällt. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall macht der Kläger im Hauptsacheverfahren gegen den beklagten
Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde vom Sozialgericht Karlsruhe mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Ausgangsentscheidung der Behörde nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zu beanstanden sei. Danach seien einmalige Einnahmen in voller Höhe in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie dem Hilfeempfänger zuflössen. Nur in den Fällen, in denen durch die Berücksichtigung der einmaligen Einnahme die Hilfebedürftigkeit des Leistungsberechtigten und damit die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers (vorübergehend) insgesamt entfielen, seien die einmaligen Einkünfte auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Auch beruhe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14067
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