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Veranlasst jemand aus sittlicher oder moralischer Verpflichtung die Bestattung eines verstorbenen Freundes, hat er keinen Anspruch auf anschließende Erstattung der Beerdigungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte von dem beklagten
Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage blieb erfolglos. Der Kläger sei nicht zur
Vorliegend sei der Kläger weder nach erbrechtlichen noch nach unterhaltsrechtlichen oder öffentlich-rechtlichem Bestattungsrecht zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 14218
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