wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Halle, Urteil vom 21.09.2007
S 17 AS 109/07 -

Kosten für Schulskikurs für Kind von Hartz IV-Beziehern müssen übernommen werden

Skikurs auf Klassenfahrt ist kein Schulunterricht

Kinder einer Bedarfsgemeinschaft mit Arbeitslosengeld II können einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Schulskikurs haben. Dies hat das Sozialgericht Halle entschieden.

Ein Schüler aus Halle nahm - wie fast alle Klassenkameraden - an einem von der Schule angebotenen mehrtägigen Skikurs teil, der benotet wurde. Die ARGE weigerte sich, die Kosten in Höhe von 191 € zu übernehmen, weil es sich um Schulunterricht handele.

Das angerufene Sozialgericht hat die ARGE zur vollen Kostenübernahme des Schulskikurses verpflichtet.

Es handelte sich nach Meinung der Richter um eine Klassenfahrt, für die nach dem Gesetz ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Die Sportnote war nur Teil der Veranstaltung, im Vordergrund stand die Stärkung der Klassengemeinschaft. Ein Verzicht auf den Skikurs hätte zu einer Ausgrenzung des Schülers aus dem Klassenverband geführt. Die Kosten für den Skikurs waren von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen. Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt des Schülers durften nicht abgezogen werden, weil das Arbeitslosengeld II eine monatliche Pauschale ohne Kürzungsmöglichkeit ist.

Hintergrund:

Nach § 23 Abs. 3 Ziffer 3 SGB II besteht neben dem laufenden Arbeitslosengeld II zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des LSG Sachsen-Anhalt vom 20.12.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Halle_S-17-AS-10907_Kosten-fuer-Schulskikurs-fuer-Kind-von-Hartz-IV-Beziehern-muessen-uebernommen-werden.news5349.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5349 Dokument-Nr. 5349

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.