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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.03.2012
S 29 AS 333/11 -

Hartz IV: Jobcenter darf Kaltmieten anhand von Durchschnittsmieten der Mietwertübersicht festlegen

Jobcenter legt Berechnung von Kaltmieten schlüssiges Konzept zugrunde

Das Jobcenter darf sich für die Berechnung einer angemessenen Kaltmiete von Leistungsempfängern nach dem SGB II (Hatz IV) auf eine Mietwertübersicht berufen, die unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und erklärte die Berechnungsweise des Jobcenters für ein schlüssiges Konzept.

Der 56-jährige alleinstehende Kläger aus Herborn bezieht seit dem 1. Januar 2005 Hartz IV Leistungen. Vom Jobcenter wollte er monatliche Unterkunftskosten für eine 60 qm große Wohnung in Höhe von 288 Euro erstattet bekommen. Das Jobcenter zahlte nur 259,20 Euro Kaltmiete für 45 qm und begründete dies damit, dass nur diese Kosten angemessen seien. Hierbei bezog es sich auf eine Mietwertübersicht für den Lahn-Dill-Kreis, die Durchschnittsmieten ausweist. Dabei werden unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt.

Jobcenter geht zugunsten der Hilfebedürftigen von mittlerem Wohnungsstandard aus

Das Sozialgericht Gießen gab dem Jobcenter Recht und wies die Klage des Leistungsbeziehers ab. Nach Erläuterung des Zustandekommens der Übersicht durch einen Mitarbeiter des Amtes für Bodenmanagement Marburg vertrat das Gericht die Auffassung, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes nachvollziehbar wiedergegeben werden. Die verwendeten Daten sind repräsentativ, wurden nach anerkannten mathematisch-statistischen Standards ausgewertet und werden laufend fortgeführt. Dabei geht das Jobcenter zusätzlich zugunsten der Hilfebedürftigen von einem mittleren Wohnungsstandard aus, während das Bundessozialgericht lediglich einen im unteren Marktsegment liegenden Standard gefordert hat, der einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

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