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Das Jobcenter darf sich für die Berechnung einer angemessenen Kaltmiete von Leistungsempfängern nach dem SGB II (Hatz IV) auf eine Mietwertübersicht berufen, die unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und erklärte die Berechnungsweise des Jobcenters für ein schlüssiges Konzept.
Der 56-jährige alleinstehende Kläger aus Herborn bezieht seit dem 1. Januar 2005
Das Sozialgericht Gießen gab dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2012
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 13338
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