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Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein ehemals Hilfebedürftiger keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung an das Jobcenter erstatten muss. Allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger folgt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt wurde.
Der 1984 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erhielt u.a. von Dezember 2012 bis April 2013 Leistungen vom
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Gießen vertrat die Auffassung, dass allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2015
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 21974
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