wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.11.2015
S 22 AS 590/14 PKH -

Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Ehemals Hilfebedürftiger muss keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung erstatten

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein ehemals Hilfebedürftiger keine Leistungen des SGB II-Trägers unter Verweis auf zugeflossene Rentennachzahlung an das Jobcenter erstatten muss. Allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Renten­versicherungs­träger folgt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt wurde.

Der 1984 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erhielt u.a. von Dezember 2012 bis April 2013 Leistungen vom Jobcenter in Höhe von 2.952 Euro. Im April 2013 bewilligte ihm der Rentenversicherungsträger Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung. Die Nachzahlung für die Zeit von Dezember 2012 bis April 2013 betrug 3.695,61 Euro. Den Differenzbetrag von 743,61 Euro zahlte der Rentenversicherungsträger an den Kläger aus. Das beklagte Jobcenter hob die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II auf und machte einen Erstattungsanspruch gegen den Kläger geltend, weil er auf Grund der Rentengewährung nicht im Arbeitslosengeld II-Leistungsbezug hätte stehen dürfen.

Ausgleich muss zwischen Jobcenter und Rentenversicherungsträger erfolgen

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Gießen vertrat die Auffassung, dass allein aus der nachträglichen Feststellung voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger nicht folge, dass das Arbeitslosengeld II zu Unrecht bewilligt worden sei. Die Leistungsgewährung des Jobcenters erfülle den Anspruch des Klägers in dem ausgezahlten Umfang. Dadurch müsse ein Ausgleich zwischen Jobcenter und Rentenversicherungsträger stattfinden (Zahlung der Rente an das Jobcenter, soweit im selben Zeitraum Arbeitslosengeld II gezahlt wurde). Dem Jobcenter stehe kein Wahlrecht dahingehend zu, auf den Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger zu verzichten und sich stattdessen an den ehemals Hilfebedürftigen zu halten. Dies gelte erst recht, da der jetzige Rentenbezieher keine Doppelleistungen, sondern lediglich die Differenz zwischen Rentenanspruch und Leistungsanspruch erhalten habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2015
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Giessen_S-22-AS-59014-PKH_Kein-Erstattungsanspruch-des-Jobcenters-bei-rueckwirkender-Gewaehrung-einer-Rente-wegen-voller-Erwerbsminderung.news21974.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21974 Dokument-Nr. 21974

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.