kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Jobcenter darf Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") nicht allein wegen der Verletzung der Mitwirkungspflichten versagen, wenn sich die Antragsteller weigern, einen Rentenantrag in Russland zu stellen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 62 und 63 Jahre alten verheirateten Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls kamen 1997 als Spätaussiedler nach Deutschland und sind arbeitslos. Sie besitzen sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft. Das
Das Sozialgericht gab dem Antrag der Antragsteller statt und verpflichtete das
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen
(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen
(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2014
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dresden_S-40-AS-166614-ER_Jobcenter-darf-Hartz-IV-Leistungen-nach-verweigerter-Rentenantragstellung-in-Russland-nicht-allein-wegen-Verletzung-der-Mitwirkungspflichten-versagen~N17940
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17940
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.