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Die Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten für eine Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl einer schwerbehinderten Sechsjährigen zu übernehmen. Die Gewährung des Hilfsmittels ermöglicht es dem Kind, Grundbedürfnisse wie die Bewegungsmöglichkeit außerhalb des Hauses und damit auch die Integration in den Kreis Gleichaltriger zu befriedigen. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main.
Die sechsjährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die von ihren
Der behandelnde Arzt verordnete daher eine elektrische Schiebe- und Bremshilfe für den
Der gegen die ablehnende Entscheidung der
Abs. 1 S.1: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/Sozialgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 15718
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