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Das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Gericht wies damit die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft abgewiesen.
Der aus Kempen stammende Diplom-Ingenieur des zugrunde liegenden Verfahrens übernachtete im Februar 2014 während einer
Die
Das Sozialgericht Düsseldorf schloss sich der Argumentation des Klägers nicht an. Der Unfall habe keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gehabt. Die Nachtruhe im Hotelzimmer und die damit zusammenhängenden Verrichtungen würden grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören. Eine Ausnahme sei nicht ersichtlich. Wenn ein Unfall durch eine gefährliche Einrichtung ausgelöst werde, die der Versicherte wegen eines auswärtigen Dienstgeschäftes benutzen müsse, dann könne es sich um einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2016
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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