wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2017
S 2 KA 328/15 -

Kein Anspruch auf Genehmigung einer Zweitpraxis für tiergestützte Psychotherapie

Tiergestützte Intervention stellt keine qualitative Verbesserung der Versorgungs­situation dar

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage einer Kinder- und Jugendlichen­psycho­therapeutin auf Genehmigung einer Zweigpraxis mit Tieren abgewiesen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte einen Vertragspsychotherapeutensitz in Viersen und beantragte die Genehmigung einer Zweigpraxis in rund 10 km Entfernung. Die Zweigpraxis solle eine tiergestützte Intervention z.B. mit Eseln, Kaninchen und Katzen anbieten, um so einen Zugang zu den Kindern und Jugendlichen zu erreichen.

Versorgungsbedarf im Planungsbereich laut kassenärztlicher Vereinigung gedeckt

Die beklagte kassenärztliche Vereinigung lehnte den Antrag ab. Der Versorgungsbedarf im Planungsbereich Viersen sei gedeckt. Dagegen wandte sich die Klägerin mit dem Argument, dass es auf den Versorgungsbedarf nicht ankomme, da die Versorgung der Versicherten durch die geplante Zweigpraxis qualitativ verbessert werde.

SG verneint Anspruch auf Genehmigung einer Zweigpraxis

Das Sozialgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der Klägerin nicht. Die tiergestützte Intervention stelle keine qualitative Verbesserung der Versorgungssituation dar. Es treffe zwar zu, dass die Beziehung zwischen Therapeut und Patient für das Gelingen einer Psychotherapie besonders wichtig sei. Gerade bei Kindern und Jugendlichen brauche es oft einige Zeit, um Vertrauen zu fassen und über Schwierigkeiten zu sprechen. Während bei Erwachsenen der Beziehungsaufbau überwiegend in Form von Gesprächen ablaufe, sei dies oft nicht der richtige Weg, um einen Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erhalten. Vielfach würden Therapeuten an dieser Stelle mit symbolischen und spielerischen Therapieelementen arbeiten, die die Sinne der Kinder ansprächen. Auch der Umgang mit Tieren könne den Zugang erleichtern. Jeder Patient und jede Therapiesituation sei jedoch individuell. Es sei nicht davon auszugehen, dass eine bestimmte spielerische oder symbolische Zugangseröffnung als Teil der Untersuchungs- und Behandlungsweise qualitativ besser sei als eine andere. Nichts anderes gelte für eine Zugangseröffnung durch Tiere.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2017
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Duesseldorf_S-2-KA-32815_Kein-Anspruch-auf-Genehmigung-einer-Zweitpraxis-fuer-tiergestuetzte-Psychotherapie~N24254

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24254 Dokument-Nr. 24254

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.