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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2015
S 1 VG 83/14 -

Alkohol während der Schwangerschaft - Kind hat keinen Anspruch auf Opferentschädigung

Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 58-Jährigen auf eine Versorgung nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz wegen des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft abgewiesen.

Der aus Grevenbroich stammende Kläger machte geltend, dass bei ihm 2012 eine fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) festgestellt worden sei. Seine Mutter habe während der Schwangerschaft mit ihm Alkohol getrunken und ihn dadurch massiv geschädigt. Der beklagte Landschaftsverband Rheinland lehnte den Versorgungsantrag des Klägers ab, da er kein Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sei.

Lebenswandel einer Schwangeren unterliegt allein deren Persönlichkeitsrechten

Das Sozialgericht Düsseldorf konnte keine Gewalttat gegen den Kläger im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes feststellen. Der Alkoholkonsum einer Mutter während der Schwangerschaft sei keine Straftat. Die Leibesfrucht könne kein Opfer einer Körperverletzung sein. Nur das ungeborene Leben selbst sei strafrechtlich geschützt. Der Versuch eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs durch die Mutter des Klägers sei hier jedoch nicht erweislich gewesen. Der Lebenswandel einer Schwangeren unterliege deren Persönlichkeitsrechten und lasse sich außerhalb des Strafrechts nicht durch staatliche Eingriffe beeinflussen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2016
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

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