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In Tageseinrichtungen betreute Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Es kommt nicht - wie in der juristischen Literatur diskutiert - darauf an, ob das Kind durch das Jugendamt vermittelt worden ist und dieses (teilweise) die Betreuungskosten trägt. Voraussetzung ist nur, dass die Tagesmutter eine behördliche Betreuungserlaubnis hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein inzwischen vierjähriges Kind aus Wuppertal, das sich während der Betreuung bei seiner
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hatte einen Arbeitsunfall anerkannt mit der Folge, dass sämtliche Behandlungskosten, auch die eventueller Folgeschäden, von der gesetzlichen
Die Richter des Sozialgerichts Düsseldorf folgten dieser Argumentation nicht. Nach dem Wortlaut des Sozialgesetzbuches, das die Kindertagespflege im Jahr 2005 der gesetzlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2014
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
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