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Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 77 Jahre alte Versicherte litt an einer Schilddrüsenerkrankung, die im Universitätsklinikum Dresden mit der
Die
Die kaufmännische Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten des Klinikaufenthaltes in Höhe von insgesamt rund 2.800 € ab. Sie ist der Auffassung, die Behandlung sei mit der Gabe der Kapsel erschöpft. Die Aufnahme in das
Das Sozialgericht Dresden ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung der vollen Behandlungskosten. Die Krankenhausunterbringung ist gesetzlich untrennbar mit der Therapie mit radioaktivem Jod verknüpft. Sie kann nicht in erster Linie als Gefahrenabwehrmaßnahme qualifiziert werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2015
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dresden (pm/pt)
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