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Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist der Mutter einer minderjährigen Tochter auch dann zu gewähren, wenn die Tochter bereits selbst Mutter ist. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die 44-jährige alleinstehende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lebt mit ihren im streitigen Zeitraum 18- und 16-jährigen Töchtern und ihrem Enkel – Sohn der minderjährigen Tochter – in einem gemeinsamen Haushalt. Sowohl die Klägerin selbst in
Das Sozialgericht Dresden ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Der Umstand, dass die minderjährige Tochter der Klägerin bereits selbst
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
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Dokument-Nr. 21556
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