wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 04.04.2013
S 20 AS 1118/13 ER -

Verweigerung von "Hartz IV" wegen Nichtnutzung der Krippenbetreuung bis zum dritten Geburtstag des Kindes verfassungswidrig

Sozialgericht stärkt Rechte alleinerziehender Studenten

Das Jobcenter kann Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") nicht mit dem Argument verweigern, eine Studentin müsse ihr Kind nach dem 1. Geburtstag in der Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Die 32-jährige Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls studiert in Dresden. Sie ist alleinerziehende Mutter. Die beiden Mädchen sind 6 Jahre bzw. 1 Jahr und 7 Monate alt. Zur Betreuung ihrer Kinder hat sie sich nach der Geburt ihres zweiten Kindes vom Studium beurlauben lassen. In dieser Zeit entfällt der BAföG-Anspruch. Sie möchte ihre zweite Tochter bis sie zwei Jahre alt wird selbst betreuen. Ihren Antrag auf "Hartz IV"-Leistungen lehnte das Jobcenter für die Zeit nach dem 1. Geburtstag der jüngeren Tochter ab. Die Antragstellerin könne ihr Kind in einer Kita betreuen lassen und ihr Studium fortsetzen. Dann könne sie wieder von BAföG leben.

Vom Studium beurlaubte Studenten können "Hartz IV" beziehen

Dem hiergegen erhobenen Eilantrag hat das Sozialgericht Dresden stattgegeben. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können Studenten "Hartz IV" beziehen, wenn sie vom Studium beurlaubt sind und in dieser Zeit ihr Studium nicht betreiben. Dies ist bei der Antragstellerin der Fall. Sie besucht derzeit weder Lehrveranstaltungen, noch bereitet sie Prüfungen vor.

Studenten dürfen in vergleichbarer Situation nicht schlechter behandelt werden als Arbeitslose

Ein "Arbeitshinweis" des Jobcenters Dresden, auf dem die Ablehnung der Leistungen beruhte, ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz schützt die Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben. Von Arbeitslosen, die Kinder bis 3 Jahren selbst betreuen, kann nicht verlangt werden, dass sie sich eine Arbeit suchen. Daher dürfen Studenten in einer vergleichbaren Situation nicht schlechter behandelt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-20-AS-111813-ER_Verweigerung-von-Hartz-IV-wegen-Nichtnutzung-der-Krippenbetreuung-bis-zum-dritten-Geburtstag-des-Kindes-verfassungswidrig.news15611.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15611 Dokument-Nr. 15611

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.