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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.06.2005
S 19 RA 1361/04 -

Ausbleiben der Rentenanpassung 2004 nicht verfassungswidrig

Musterklage gegen Rentennullrunde 2004 geht nun vor das Bundessozialgericht

Der Ausfall der Rentenanpassung im Jahr 2004 war nicht verfassungswidrig. Das entschied das Sozialgericht Dresden.

Wenn der Gesetzgeber die jährlich zum 1. Juli vorgesehene Rentenanpassung ausfallen lässt, greift er in das Eigentumsgrundrecht der Rentner ein. Denn den Rentnern steht ein Inflationsausgleich bei der Berechnung des Rentenbetrages zu. Der Eingriff war allerdings gerechtfertigt, weil er der Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge diente. In dem entschiedenen Musterverfahren vertritt der Sozialverband Deutschland eine 63-jährige Frau, die seit 1997 Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 400,04 € brutto bezieht. Er greift vor dem Sozialgericht Dresden zwei rentenrechtliche Regelungen aus dem Jahr 2004 an.

Zum einen wendet er sich dagegen, dass die Rentenerhöhung zum 01.07.2004 ausgefallen ist. Zum anderen bezieht sich die Klage auf den Pflegeversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 01.04.2004 müssen die Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen. Zuvor hatte der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrages übernommen. Das 2. SGB-VI-Änderungsgesetz vom 27.12.2003 ist in beiden Punkten verfassungskonform. Dr. Hans von Egidy, Vorsitzender der 19. Kammer: „Der Gesetzgeber kann die Rentner durch zusätzliche Beiträge belasten und von der Rentenanpassung ausnahmsweise ausnehmen. Denn damit hält er die Beiträge für die Arbeitnehmer stabil und sichert die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Belastung beträgt für die Klägerin insgesamt 4,08 € (1,02 %) im Monat und ist damit nicht unangemessen hoch.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Im Januar 2005 hat bereits des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Aussetzung der Rentenanpassung für verfassungsgemäß erklärt (LSG Nordrhein-Westfalen, Az. L 4 RA 60/04).

siehe auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.01.2005: Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des SG Dresden

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