wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.09.2016
S 35 AS 1879/14 -

Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld II erfordert behördliche Vertrauens­schutz­prüfung und Ermessens­entscheidung

SG Dortmund zu den Voraussetzungen für eine zulässige Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld

Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauens­schutz­gesichts­punkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessens­entscheidung abgewogen worden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Jobcenter Dortmund in Ausführung eines gerichtlichen Beschlusses einem Leistungsbezieher aus Hagen zeitlich begrenztes Arbeitslosengeld II gewährt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Zahlung überwies das Jobcenter versehentlich den Monatsbetrag für den Arbeitslosen und seine Familie in Höhe von 1.138 Euro, ohne den Weitergewährungsantrag zu bescheiden. Später verlangte das Jobcenter die Erstattung der Überzahlung.

Sozialgericht hebt Erstattungsbescheid auf

Die hiergegen von dem Arbeitslosen erhobene Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Dortmund hob den Erstattungsbescheid auf. Die Erstattung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt erbracht worden sein, erfordere nach den gesetzlichen Vorgaben eine Vertrauensschutzprüfung und eine Ermessensentscheidung durch die Behörde. Der Kläger habe davon ausgehen können, dass die Weitergewährung des Arbeitslosengeldes II auf einer Prüfung seines Antrages beruhe. Vor der Auszahlung habe er an die Antragsbearbeitung erinnert. Zudem habe sich an den die Begründung der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung tragenden Umständen nichts geändert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-35-AS-187914_Rueckforderung-von-ueberzahltem-Arbeitslosengeld-II-erfordert-behoerdliche-Vertrauensschutzpruefung-und-Ermessensentscheidung.news23459.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23459 Dokument-Nr. 23459

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.