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Nimmt ein Schüler an einer mehrtägigen Schulfahrt teil, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird (hier einem Streitschlichtungsseminar), ist die ARGE zur Übernahme der Kosten für diese Reise verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall nahm eine 1992 geborenen Schülerin aus Dortmund im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassenübergreifenden Ausbildung im Bereich Mediation/Streitschlichtung an einem Seminar vom 23. Februar 2007 bis 25. Februar 2007 teil.
Das Sozialgericht verurteilte die ARGE Dortmund zur Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten in Höhe von 90 Euro. Diese hatte die Übernahme abgelehnt, da es sich um keine
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Kosten einer mehrtägigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 10155
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