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Erhält ein Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Darlehn von einem Verwandten für Mietzahlungen wird dieses Darlehen nicht als Einkommen angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall bekam ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl von seinem Neffen monatlich 200,- Euro geliehen, um davon seine
Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) in Iserlohn forderte daraufhin von dem Arbeitslosen knapp 3000,- Euro zurück. Es seien keine Unterkunftskosten angefallen. Bei den Zahlungen des Verwandten handele es sich um
Auf die Klage des Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund den Rückforderungsbescheid der ARGE auf. Die Kosten der Unterkunft des Klägers seien tatsächlich entstanden und von ihm beglichen worden. Das Darlehn von monatlich 200,- Euro stelle auch kein anzurechnendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 8871
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