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Nach dem Tod eines Großelternteils hat der Enkel Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sich feststellen lässt, dass die Großeltern den Enkel in ihren Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hatten. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrundeliegenden Fall geht es um ein Kind aus Burbach, dessen Großvater väterlicherseits kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes verstorben war. Die Eltern des Kindes waren bei dessen Geburt beide erst 15 Jahre alt, befanden sich in der Ausbildung und lebten jeweils noch bei ihren Eltern. Die
Das Sozialgericht verurteilte die Deutsche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 07.07.2009
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Dokument-Nr. 8116
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