wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016
S 18 AS 237/16 -

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

SG Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einbezogen habe.

Neuermittlung des Regelbedarfs durch Gesetzgeber nach maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2016 nicht erfolgt

Dieses sah das Sozialgericht Detmold jedoch anders. Eine Fortschreibung des Regelbedarfes sei zulässig gewesen, da eine Neuermittlung des Regelbedarfs durch den Gesetzgeber nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2016 nicht erfolgt ist. Diese Vorschriften sähen auch keinen festen Zeitpunkt für die Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen vor. Grundsätzlich müsse der Gesetzgeber nach dem Vorliegen einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zunächst ein Gesetzgebungsverfahren durchführen. Das Ergebnis der EVS 2013 lag jedoch erst im September 2015 vor. Anschließend hätte auch noch eine Sonderauswertung erfolgen müssen. Zudem sind die durch Fortschreibung festgesetzten Regelbedarfe für das Jahr 2016 auch nicht verfassungswidrig niedrig bemessen worden. Die ab dem Jahr 2011 ermittelten und im weiteren Verlauf jeweils fortgeschriebenen Regelbedarfe sind bis in das Jahr 2014 hinein vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß gebilligt worden. Berücksichtigt man die Daten des statistischen Bundesamtes bezogen auf den Verbraucherpreisindex für die Zeit ab Januar 2014 bis Dezember 2015, lagen die Preissteigerungen der Verbraucherpreise unter der vom Gesetzgeber vorgenommenen Erhöhung der Regelbedarfe um ca. 3,35 %.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2017
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Detmold_S-18-AS-23716_Regelbedarfe-sind-auch-2016-verfassungsgemaess.news24191.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24191 Dokument-Nr. 24191

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.