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Verweigert ein Arbeitnehmer bei einer Fahrausweiskontrolle die Identitätsfeststellung und wird er daraufhin bei der Überstellung an die Polizei von einem Polizeibeamten verletzt, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Der 55 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wurde auf dem Heimweg von der Arbeit beim Busfahren kontrolliert. Nach Ansicht der Kontrolleurin hatte er keinen gültigen Fahrausweis. Sie informierte deswegen die
Das Sozialgericht Wiesbaden gab im Ergebnis der Berufsgenossenschaft Recht. Zwar bestehe Versicherungsschutz nicht nur bei der Arbeit, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg. Dies gelte aber nur, wenn das Verhalten des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls in einem inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges stehe. Hierbei handele es sich um eine wertende Entscheidung. Kein innerer Zusammenhang bestehe, wenn der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls ganz überwiegend eigene Interessen verfolge. So liege es hier. Der Kläger habe bei der Verweigerung von Angaben gegenüber der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2016
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
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Dokument-Nr. 22624
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