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Das Sozialgericht Chemnitz hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bereich beider Oberschenkel einer Patientin übernehmen muss.
Im zugrunde liegenden Fall lehnte der Medizinische Dienst der
Im Klageverfahren holte das Sozialgericht Chemnitz ein
Das Sozialgericht schloss sich der Einschätzung des Gerichtssachverständigen an. Es sei als Systemfehler zu bewerten, wenn trotz vom Sachverständigen empfohlener Behandlung bei fehlender gesicherter konventioneller Behandlungsmethode keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2012
Quelle: Sozialgericht Chemnitz/ra-online
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