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Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.
In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen in Bremen lebenden Jugendlichen, der an einer seltenen Erkrankung, einer Bronchitis fibroplastica, litt, die mit lebensbedrohlichen Erstickungsanfällen verbunden ist. Nachdem ein Mediziner aus Philadelphia,
Im August 2017 stellte der Kläger einen Eilantrag. Daraufhin verpflichtet das Sozialgericht Bremen die
In dem Klageverfahren ging es noch um die Frage, ob die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2019
Quelle: Sozialgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 26906
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