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Ein übergewichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich eine neue Hose in Übergröße kaufen kann. Dies hat das Sozialgericht Bremen im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 41 Jahre alter Hartz IV-Empfänger. Er ist massiv übergewichtig. Er beantragte die Übernahme der Kosten für die Anschaffung einer
Da die Behörde seinen Antrag ablehnte, beantragte er die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes. Das Gericht gab seinem Antrag statt. Es verpflichtete die Behörde, dem Antragsteller ein
Das Gericht führte aus, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf Gewährung von Mitteln für die Anschaffung einer
Der Antragsteller könne auch nicht auf das Ansparen verwiesen werden. Die hier streitige
Diesbezüglich wies das Gericht darauf hin, dass es nicht daran zweifle, dass die anzuschaffende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2009
Quelle: ra-online, Sozialgericht Bremen
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Dokument-Nr. 8812
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