kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass es sich nicht beweisen lässt, dass die Nervenerkrankung eines Flugbegleiters auf dessen dauerhafte Belastung durch vergiftete Luft an Bord der Flugzeuge zurückzuführen ist. Seine Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit war deshalb abzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch naheliegend, auch zu prüfen, ob das vom Kläger geschilderte "fume event" nicht als Arbeitsunfall zu bewerten ist. Dieser Punkt war aber nicht Streitgegenstand.
Seit einigen Jahren häufen sich die Berichte von Piloten, Stewardessen und Flugbegleitern über Erkrankungen aufgrund vergifteter Kabinenluft. Als eine Ursache wird immer wieder das Nervengift TCP (Trikresylphosphate) genannt, das möglicherweise zusammen mit Öldämpfen von den Triebwerken durch die Belüftungsanlage an Bord der Maschinen gelangt. Besondere Vorkommnisse, bei denen in der Kabine plötzlich ein beißender, miefiger Geruch wahrgenommen wird, bezeichnet man dabei als "fume event". In der Wissenschaft ist bisher umstritten, inwiefern Giftstoffe in der Kabinenluft für Erkrankungen ursächlich sind.
Bei Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Berufsausübung kann ein Anspruch auf Verletztenrente gegen die Unfallversicherung bestehen, wenn eine "Berufskrankheit" als Folge einer dauerhaften beruflichen Belastung (§ 9 SGB VII) oder ein
Der 1974 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 1999 als
Im April 2012 beantragte der Kläger bei der zuständigen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, (Beklagte) die Anerkennung einer
Mit seiner im September 2013 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass bei ihm zumindest eine "Wie-Berufskrankheit" vorliege, aufgrund der ihm eine Verletztenrente zu gewähren sei.
Nach weiteren medizinischen Ermittlungen und mündlicher Verhandlung wies das Sozialgericht Berlin die Klage jedoch ab. Es könnte nicht festgestellt werden, dass die Polyneuropathie des Klägers eine
Abgesehen davon habe der Kläger dauerhafte Belastungen oder frühere Gesundheitsschädigungen auch nicht hinreichend dokumentiert. Er habe zwar lange als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2016
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Berlin_S-68-U-63713_Streit-um-Nervengift-in-Kabinenluft-Sozialgericht-weist-Klage-eines-Flugbegleiters-auf-Anerkennung-einer-Wie-Berufskrankheit-ab~N22940
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22940
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.