kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Jobcenter muss Kosten von rund 6.500 Euro für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern selbst dann nicht übernehmen, wenn es sich bereits grundsätzlich zur Kostenübernahme einer derartigen Flugreise bereit erklärt hat. Es besteht keine Pflicht zur Übernahme von Reisekosten, die aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1960 geborene, deutsche Antragsteller kehrte im Sommer 2011 von einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien nach Berlin zurück, arbeitet hier als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Seine drei
Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Berlin erkannte der Antragsgegner, das
Nachdem der Antragsteller beim Antragsgegner mit mehreren Kostenvoranschlägen nicht hatte durchdringen können, ersuchte er im August 2013 beim Sozialgericht Berlin um einstweiligen Rechtsschutz. Er beantragte, das
Das Sozialgericht Berlin lehnte den Antrag ab. Zwar könne das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Berlin_S-201-AS-1942413-ER_Hartz-IV-Jobcenter-muss-Reisekosten-von-mehr-als-6000-Euro-fuer-den-Besuch-der-Kinder-in-Australien-nicht-uebernehmen~N16720
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16720
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.